Sporttrainer müssen Sozialabgaben leisten

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Wer nicht über seine eigene Arbeitszeit bestimmen kann, geht laut Definition des Sozialgesetzbuches Teil IV einer abhängigen Beschäftigung nach. Und nur, wer selbstständig, also nicht weisungsgebunden arbeitet, ist von Sozialabgaben befreit. Nach Angaben der ARAG Experten gilt dies nicht für Sporttrainer, die hauptberuflich in ihrem Amt tätig sind. Als Trainer einer Mannschaft ist man in den Vereinsbetrieb eingegliedert, unterliegt vom Verein festgelegten Trainingszeiten und trägt keinerlei unternehmerisches Risiko. Und das Risiko, bei schlechter Manschaftsleistung gefeuert zu werden, gehört laut ARAG Experten nicht dazu. So musste ein Handballverein in einem konkreten Fall für zwei Trainer rund 20.000 Euro Sozialabgaben an die Deutsche Rentenversicherung nachzahlen. Das Gericht stufte die beiden Übungsleiter als Angestellte ein (SG Heilbronn, Az.: S 11 R 3919/13, nicht rechtskräftig).



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.